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Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Der Transport gefährlicher Güter verlangt von Fahrzeugführern neben fundierten Kenntnissen hohes Verantwortungsbewusstsein. Deshalb müssen Fahrzeugführer nach einer Grundausbildung ihre Kenntnisse in 5-Jahres-Intervallen auffrischen.
Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend.
Voraussetzung:
Inhalte:
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Allgemeine Vorschriften
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Allgemeine Gefahreigenschaften
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Dokumentation
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Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
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Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
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Durchführung der Beförderung
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Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
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Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen |