Berufskraftfahrer-Qualifikation
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für LkW-und Busfahrer
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Der Gesetzgeber möchte mit der Berufskraftfahrer-Qualifikation die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU schaffen. Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses gilt
Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden á 60 Minuten. Die Pflichtstunden sind auf fünf Module aufgeteilt. Jeder Fahrer muss den Nachweise erbringen, dass er 5 Tagesveranstaltungen, mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag, in jeweils fünf Jahren besucht hat. Die fünf Weiterbildungsmodule sind vom Gesetzgeber in 3 Bereiche aufgeteilt.
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BKF: Module 1-5(pdf)