Berufskraftfahrer-Qualifikation
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für LkW-und Busfahrer

Der Gesetzgeber möchte mit der Berufskraftfahrer-Qualifikation die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU schaffen. 

Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses gilt

* seit dem 10.09.2008 für Busfahrer/alle D-Klassen  und
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ab dem 10.09.2009 für Lkw-Fahrer/alle C-Klassen.


Betroffen sind alle Fahrer, die

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deutsche Staatsangehörige sind,

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Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind oder

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Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder  des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden.

Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden á 60 Minuten. Die Pflichtstunden sind auf  fünf Module aufgeteilt. Jeder Fahrer muss den Nachweise erbringen, dass er 5 Tagesveranstaltungen, mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag, in jeweils fünf Jahren besucht hat.

Die fünf Weiterbildungsmodule sind vom Gesetzgeber in 3 Bereiche aufgeteilt.
Diese Bereiche gliedern sich wie folgt:

 

BKF 1
Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Modul 1:  Eco-Training
Modul 2: Ladungssicherung
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

 BKF 2
Anwendung der Vorschriften

 Modul 4:  Sozialvorschriften für den Güterverkehr


BKF 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleisung
und Logistik

Modul 5: Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi

 BKF: Module 1-5(pdf)

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