ADR
Gefahrgutbeförderung 

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für

  • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
  • wichtige Gemeingüter,
  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen

ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.

Bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße muss der Fahrer eine ADR-Bescheinigung erwerben, welche ihm nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs zeitlich befristet (fünf Jahre) ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung darf Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Beachtung spezieller Besonderheiten transportiert werden.

Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen. Diese erhalten sie in regelmäßig durchzuführenden Schulungen.

Durch die Teilnahme an einem Basiskurs (3 Tage) und der anschließenden Prüfung wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, 5 Fragen dürfen maximal falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht, und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden. In Deutschland werden diese Prüfungen von der zuständigen Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.

 Schulungsbereiche im Rahmen der Gefahrgutbeförderung:

Basiskurs  (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer)
17 UE Theorie á 45 Minuten
1 UE Praxis á 45 Minuten

 

Aufbaukurs Tank zusätzlich zum Basiskurs

11 UE Theorie á 45 Minuten
1 UE Praxis á 45 Minuten

 

 


Fortbildung ADR

 

8 UE Theorie á 45 Minuten
4 UE Praxis á 45 Minuten


 

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Di. & Do. 18.00-19.30 Uhr

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